Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung: Wer bekommt sie und wie wird sie ermittelt? Blog#83

Die Witwenrente ist ein geläufiger Begriff, den die meisten von uns schon einmal gehört haben. Doch wie genau funktioniert sie? Wer kann sie beanspruchen, und wie wird sie berechnet?

Die Witwenrente soll finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen eines verstorbenen Ehepartners bieten und dabei helfen, die wirtschaftlichen Belastungen nach dem Tod des Partners zu bewältigen. Laut Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezogen zum 31.12.2021 etwa 4,5 Millionen Frauen eine Witwenrente, während 0,72 Millionen Männer eine Witwerrente erhielten.

Witwen und Witwer haben Anspruch auf diese Leistung, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Zum Zeitpunkt des Todes muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person seit mindestens einem Jahr bestanden haben.
  • Nicht erneut verheiratet: Der hinterbliebene Partner darf nicht erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, um den Anspruch auf die Witwenrente aufrechtzuerhalten.
  • Finanzielle „Bedürftigkeit“: Die wirtschaftliche Situation des Hinterbliebenen spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung der Witwenrente.
Wie erfolgt die Berechnung der Witwenrente?

Für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate, auch Sterbevierteljahr genannt, wird die Witwenrente in voller Höhe ausbezahlt. Nach diesem Zeitraum kann der Hinterbliebene auf Antrag eine Witwenrente erhalten, sofern er die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.

Die Berechnung der Witwenrente ist komplex und abhängig von verschiedenen Faktoren. Im Wesentlichen basiert sie auf den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners. Zuerst muss der Hinterbliebene feststellen, welche Art der Witwenrente für ihn relevant ist. 

Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Witwenrenten: Die Kleine Witwenrente, die für Hinterbliebene unter 46 Jahren in Betracht kommt, sowie die Große Witwenrente nach altem und neuem Recht.

Anhand von untenstehender Abbildung kann jeder leicht erkennen, welche Art der Witwenrente für ihn relevant ist.


Im weiteren Verlauf werde ich mich auf die Diskussion der Große Witwenrente konzentrieren.

Um die Witwenrente zu berechnen, muss der Hinterbliebene Angaben zu seinem eigenen Einkommen machen, da dieses Einkommen bei der Berechnung der Witwenrente berücksichtigt wird.

Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen altem und neuen Recht:
  • Bei der Hinterbliebenenrente nach altem Recht werden lediglich Erwerbseinkommen und Erwerbs­ersatz­einkommen (zB gesetzliche Rente) zur Ermittlung des Nettoeinkommens berücksichtigt.
  • Bei der Hinterbliebenenrente nach neuem Recht werden zusätzlich weitere Einkommens­arten, wie Betriebs­renten, Renten aus privaten Renten­versicherungen sowie Kapital- und Miet­einkünfte, berücksichtigt.
Die Berechnung der Witwenrente erfolgt in drei Schritten
  1. Ermittlung des Nettoeinkommens: In einem ersten Schritt ermittelt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das Nettoeinkommen des Hinterbliebenen. Bei der Großen Witwenrente nach altem Recht wird nur das Erwerbseinkommen beziehungsweise die gesetzliche Rente berücksichtigt, von der pauschal 14% abgezogen werden. Bei der Großen Witwenrente nach neuem Recht können zusätzliche Einkommensarten das ermittelte Nettoeinkommen des Hinterbliebenen erhöhen (Details hier, Broschüre der DRV, Seite 32-33).
  2. Freibetrag: Vom so ermittelten Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. Dieser ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft, beträgt derzeit 992 Euro und erhöht sich bei Rentenerhöhungen.
  3. Kürzung der Rente: Vom verbleibenden Differenzbetrag (Nettoeinkommen minus Freibetrag) werden nun 40% von der Rente abgezogen.
Um dies zu verdeutlichen, habe ich vier Szenarien durchgerechnet. Die Annahmen hierfür waren: Beide Ehepartner beziehen eine gesetzliche Rente und erfüllen die Voraussetzungen für eine Große Witwenrente nach altem Recht.



Bei der Berechnung der Großen Witwenrente nach neuem Recht würde der Hinterbliebene nur 55% der Rente des Verstorbenen (anstelle von 60%) erhalten und das Nettoeinkommen des Hinterbliebenen eventuell durch zusätzliche Einkommensarten erhöht werden. Beides führt schließlich zu einer reduzierten monatlichen Witwenrente.

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Verantwortlicher: Klaus Rudolf; Kommentare und Fragen bitte an: rudolfklausblog@gmail.com
Disclaimer: Auf Klaus Rudolfs Blog gebe ich meine persönlichen Meinungen und Erfahrungen weiter. Ich bin weder Arzt noch Finanzberater. Bitte informiere Dich breit und konsultiere bei Bedarf einen professionellen Experten in Gesundheitsfragen oder Finanzanlagen.

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