Posts

Es werden Posts vom Dezember, 2023 angezeigt.

Persönlicher Rückblick auf das Jahr 2023: Highlights der Arzneimittelforschung & mein persönliches Fazit des Börsenjahres. Blog#88

Bild
Persönliche Highlights aus der Arzneimittelforschung  Semaglutid: Mehr als nur Gewichtsabnahme. Semaglutid, ein vom dänischen Pharmaunternehmen Novo Nordisk entwickelter Arzneistoff, ist zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 und als Mittel zur Gewichtsreduktion für adipöse Menschen zugelassen (Details findest Du hier: "Wegovy® (Semaglutid) - ein neues, gut wirksames Medikament zur Gewichtsreduktion! Blog#13" ( LINK )). Im November 2023 präsentierte Novo Nordisk die Ergebnisse einer neuen, umfangreichen Phase-3-Studie SELECT. Die Studie ergab, dass Semaglutid das Risiko von Herzinfarkten, Schlaganfällen und Todesfällen durch Herzkrankheiten über einen Zeitraum von vier Jahren um 20 % reduzierte, und zwar bei einer Studienpopulation, die übergewichtig oder fettleibig war und eine Vorgeschichte von Herzerkrankungen hatte. Semaglutid könnte nicht nur für die Behandlung von Diabetes und Adipositas geeignet sein, sondern auch als vielversprechende Option für die Behandlung v

Steueroptimierung für Dein Aktien-ETF-Portfolio! Blog#87

Bild
Ein breit diversifiziertes Aktien-ETF-Portfolio eignet sich optimal für die langfristig angelegte Altersvorsorge (siehe hier ). Aber welche steuerlichen Überlegungen sind wichtig, wenn man im Rentenalter Anteile veräußert? Besteuerung beim Verkauf Das Finanzamt besteuert Kursgewinne, Zinsen und Dividenden mit 25 Prozent plus Kirchensteuer (8-9% der Abgeltungssteuer) und Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer). Für Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei (Teilfreistellung seit 2018). Die Steuer fällt allerdings erst an, wenn die ETF-Anteile mit Gewinn verkauft werden. Solange die ETFs mit Kursgewinnen im Depot liegen, musst erstmal keine Steuer bezahlt werden. Den Abzug der Steuern bei Verkauf übernimmt die Depotbank automatisch, wenn sie aus Deutschland kommt. Die Bank zieht keine Steuern ab, wenn ein Freistellungsauftrag (1000 Euro im Jahr bzw 2000 Euro im Jahr bei Paaren) eingerichtet wurde und dieser noch nicht ausgeschöpft ist.  Das Fifo-Pr