Steueroptimierung für Dein Aktien-ETF-Portfolio! Blog#87

Ein breit diversifiziertes Aktien-ETF-Portfolio eignet sich optimal für die langfristig angelegte Altersvorsorge (siehe hier). Aber welche steuerlichen Überlegungen sind wichtig, wenn man im Rentenalter Anteile veräußert?


Besteuerung beim Verkauf

Das Finanzamt besteuert Kursgewinne, Zinsen und Dividenden mit 25 Prozent plus Kirchensteuer (8-9% der Abgeltungssteuer) und Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer). Für Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei (Teilfreistellung seit 2018).

Die Steuer fällt allerdings erst an, wenn die ETF-Anteile mit Gewinn verkauft werden. Solange die ETFs mit Kursgewinnen im Depot liegen, musst erstmal keine Steuer bezahlt werden.

Den Abzug der Steuern bei Verkauf übernimmt die Depotbank automatisch, wenn sie aus Deutschland kommt. Die Bank zieht keine Steuern ab, wenn ein Freistellungsauftrag (1000 Euro im Jahr bzw 2000 Euro im Jahr bei Paaren) eingerichtet wurde und dieser noch nicht ausgeschöpft ist. 

Das Fifo-Prinzip

Wichtig zu verstehen: Der ETF-Verkauf funktioniert nach dem Fifo-Prinzip!
  • Wurden von einem ETF (oder einer Aktie) zu verschiedenen Zeitpunkten Anteile gekauft, veräußert die Bank immer diejenigen zuerst, die als Erstes erworben wurden (Fifo-Prinzip - First in first out). 
  • Das ist in den allermeisten Fällen für den Verkäufer ungünstig. Frühe Anteile haben oft den höchsten Gewinn und damit die höchste Steuerlast. 
Besser für den Verkäufer wäre es, wenn er die Anteile mit den niedrigsten Gewinnen, das sind im Allgemeinen die zuletzt erworbenen Anteile, zuerst verkaufen würde und damit weniger Steuer bezahlen müsste. 

Strategien zur Steueroptimierung - das Lifo-Prinzip

Mit folgenden zwei Strategien kann man das Fifo-Prinzip ganz legal umgehen und dadurch zunächst Steuern sparen. Die Steuern entfallen durch diese Strategien zwar nicht, aber sie fallen später an, sie werden also faktisch gestundet!

Verkauf nach dem Lifo-Prinzip (Last in first out)

Strategie 1: Um das Fifo-Prinzip zu umschiffen, benötigt man zunächst ein Zweitdepot bei einem anderen Depotanbieter oder ein Zweitdepot bei derselben Bank. Dann wird die Anzahl an Anteilen, die man nicht verkaufen möchte auf das Zweitdepot übertragen. Denn: Beim Depotübertrag gilt ebenfalls das Fifo-Prinzip. Es werden also zuerst die ältesten Anteile übertragen. Im Erstdepot verbleiben die jüngsten Anteile, die man nun steueroptimiert verkaufen kann.

Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass sowohl bei einem Zweitdepot bei einer anderen Bank wie auch bei einem Unterdepot bei derselben Bank die Fifo-Regel für jedes Depot einzeln angewendet wird.

Strategie 2: Bei dieser Variante musst man bereits beim Ansparen des ETF-Portfolios aktiv werden! Hier wird in verschiedene ETFs investiert um klar abgrenzbare Tranchen zu schaffen, die dann gezielt verkauft werden können. Das ist einfach umsetzbar, denn bei Indexfonds ist es möglich, verschiedene ETFs auf den gleichen Index wie zB den MSCI-World zu erwerben. Das macht in der Ansparphase zwar ein wenig zusätzliche Arbeit, lohnt sich aber durch die eingesparten Steuern. 

Hier ein hypothetisches Beispiel zu Strategie 2, das anschaulich macht, warum der Kauf von zwei verschiedenen ETFs für den gleichen Index steuerlich einen großen Unterschied machen kann. 
  • Anleger A kauft am 02.01.2000 und am 02.01.2020 jeweils für 100.000 € thesaurierende MSCI World ETFs vom gleichen Anbieter (iShares WKN A0RPWH). Am 02.01.2023 verkauft er Anteile im Wert von 100.000 €. Dann muss er nach dem Fifo-Prinzip zuerst seine "alten" ETF Anteile verkaufen, die hohe Kursgewinne enthalten. Entsprechend sind Steuern in Höhe von 14.385 € fällig.
  • Anleger B kauft ebenfalls am 02.01.2000 und am 02.01.2020 jeweils für 100.000 € thesaurierende MSCI World ETFs. Allerdings von zwei verschiedenen Anbietern: zuerst im Jahr 2020 von iShares (WKN A0RPWH), danach im Jahr 2020 dasselbe Produkt aber von einem anderen Anbieter: Xtrackers (WKN A1XB5U). Am 02.01.2023 kann er nun die zuletzt erworbenen Anteile von Xtrackers verkaufen, bei denen die Kursgewinne recht gering sind, und muss daher auch lediglich Steuern in Höhe von 3.394 € bezahlen.

Kaufzeitpunkt

02.01.2000

02.01.2020

02.01.2000

02.01.2020


Anleger A: Kauf von identischen ETFs (gleiche WKN) 

Anleger B: Kauf von ETFs von verschiedenen Anbietern (unterschiedliche WKN) 

MSCI World ETF

iShares WKN A0RPWH

iShares WKN A0RPWH

iShares WKN A0RPWH

Xtrackers WKN A1XB5U

Einzahlungsbetrag

100.000 €

100.000 €

100.000 €

100.000 €

Wert zum 02.01.20231

497.964 €

123.234 €

497.964 €

123.234 €

Kursgewinn

397.964 €

23.234 €

397.964 €

23.234 €

Verkauf von 100 T€ enthält Kursgewinn

79.918 €



18.854 €

Steuer

14.385 €



3.394 €

1. Angenommen wurde eine Kursentwicklung von 7% p.a. 2. Steuer wurde mit 18% berechnet (25% Steuer + Solidaritätszuschlag)*70% (Teilfreistellung). Anmerkung: Vorabpauschale wurde bei den Berechnungen nicht berücksichtigt.


Für beide oben diskutierten Strategien, Strategie 1 und Strategie 2, gilt: Die Methode funktioniert nach den aktuellen Steuerregeln. Diese können sich in Zukunft natürlich ändern. Eine Garantie, dass diese Strategien auch zukünftig funktionieren gibt es daher nicht.

Meine Präferenz: Persönlich folge ich der Strategie 2, da ich mir gut vorstellen kann, dass künftige Änderungen der Steuerregeln besonders die Strategie 1 beeinträchtigen könnten.

Weitere detaillierte Informationen: siehe Finanztip Blog [hier]. 

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Verantwortlicher: Klaus Rudolf; Kommentare und Fragen bitte an: rudolfklausblog@gmail.com
Auf diesem Blog teile ich meine persönlichen Meinungen und Erfahrungen. Es ist wichtig zu betonen, dass ich weder Arzt noch Finanzberater bin. Jegliche Informationen, die ich in meinem Blog vorstelle, stellen weder Anlageempfehlungen noch Therapieempfehlungen dar. Für fundierte Entscheidungen in Bezug auf Gesundheitsfragen oder Finanzanlagen empfehle ich, sich umfassend zu informieren und bei Bedarf einen professioniellen Experten zu konsultieren.
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