Vorabpauschale 2024: Das sollten Anleger wissen! Blog#136
Mit dem Jahreswechsel rückt die Vorabpauschale wieder in den Fokus – besonders für Anleger, die in thesaurierende Aktien-ETFs investiert sind. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Steuerregelung, und wie können Sie sich optimal darauf vorbereiten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Vorabpauschale, deren Berechnung und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wurde 2018 mit dem Investmentsteuergesetz eingeführt, um die steuerliche Gleichstellung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu gewährleisten.
- Ausschüttende Fonds: Dividenden werden regelmäßig ausgezahlt und jährlich besteuert.
- Thesaurierende Fonds: Dividenden verbleiben im Fonds und werden reinvestiert, wodurch die Steuer erst beim Verkauf der Anteile fällig wird. Das ermöglicht einen Steuerstundungseffekt.
Um diese Ungleichheit auszugleichen, wurde die Vorabpauschale eingeführt. Sie stellt sicher, dass auch thesaurierende Fonds regelmäßig einer Besteuerung unterliegen.
Warum ist die Vorabpauschale 2024 relevant?
In den Jahren 2021 und 2022 entfiel die Vorabpauschale aufgrund eines negativen Basiszinses. Mit einem Basiszins von 2,55 % im Jahr 2023 und 2,29 % für 2024 wird die Regelung jedoch wieder aktiv – sofern der Fonds eine positive Wertentwicklung erzielt.
Wichtige Punkte zur Vorabpauschale 2024
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
1. Basiszins bestimmen: Das Bundesfinanzministerium legt den Basiszins jährlich fest. Für 2024 beträgt er 2,29 %.
2. Basisertrag berechnen nach der Formel: Anlagebetrag × Basiszins × 70 %. Beispiel: Bei einem Anlagebetrag von 100.000 € ergibt sich ein Basisertrag von 1.603 € (100.000 € × 2,29 % × 70 %).
3. Vergleich mit der Wertsteigerung: Ist die tatsächliche Wertsteigerung geringer als der Basisertrag, wird sie als Vorabpauschale herangezogen. Andernfalls bleibt es beim Basisertrag.
4. Teilfreistellung anwenden: Je nach Fondsart bleibt ein Teil steuerfrei:
- Aktienfonds: 30 %
- Mischfonds: 15 %
- Immobilienfonds: 60 % (80 % bei überwiegend ausländischen Immobilien)
Beispielrechnung für den oben beschriebenen Aktienfonds: Von 1.603 € werden 30 % abgezogen, sodass 1.122,10 € steuerpflichtig bleiben.
5. Steuer berechnen:
- Kapitalertragsteuer: 25 % von 1.122,10 € = 280,53 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 280,53 € = 15,43 €
- Gesamtsteuerlast: 295,96 € für einen Anlagebetrag von 100.000 €
Wichtig zu wissen: Die Berechnung übernimmt der Broker – Anleger müssen hier nichts tun.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Um die Vorabpauschale optimal zu managen, sind folgende Schritte hilfreich:
- Freistellungsauftrag überprüfen: Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € für Verheiratete), um die Steuerlast zu minimieren.
- Liquidität sicherstellen: Sorgen Sie dafür, dass auf Ihrem Verrechnungskonto genügend Guthaben vorhanden ist, um die Steuerzahlung Anfang 2025 zu decken.
- Anlagestrategie anpassen: Eine Kombination aus ausschüttenden und thesaurierenden Fonds kann sinnvoll sein. Verwenden Sie den Sparerpauschbetrag für ausschüttende Fonds und investieren Sie überschüssige Beträge in thesaurierende Fonds.
- NV-Bescheinigung prüfen: Anleger mit geringem Einkommen können eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen, die von der Vorabpauschale befreit.
Fazit
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung, die vor allem Anleger von thesaurierenden Aktien ETFs betrifft. Mit etwas Vorbereitung lässt sich diese jedoch problemlos bewältigen:
- Zeitpunkt: Die Steuer wird erst 2025 fällig.
- Höhe: Die Steuerlast ist individuell und hängt von Rendite und Fondsart ab.
- Abwicklung: Ihr Wertpapieranbieter oder Ihre Bank übernimmt die Berechnung und Steuerabführung.
Mit einem durchdachten Freistellungsauftrag und einer cleveren Anlagestrategie können Anleger die Vorabpauschale optimal handhaben. Für detailliertere Informationen stehen Online-Rechner zur Verfügung, die die individuelle Steuerlast berechnen (LINK). Darüber hinaus bieten zahlreiche YouTube-Videos verständliche Erklärungen zu diesem Thema (LINK).
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