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Posts mit dem Label "Rente" werden angezeigt.

„Die with Zero“: Die Kunst, Geld für Lebenserlebnisse zu nutzen. Blog#92

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"Die with Zero" (frei übersetzt: "Sterbe mit Null-Vermögen") ist ein Buch von Bill Perkins, in dem er beschreibt wie man sein Geld und sein Leben optimal nutzen kann, indem man seine Ausgaben so plant, dass man zum Zeitpunkt seines Todes möglichst wenig Vermögen übrig hat.  Warum ist zu viel Sparen nach Perkins' Überzeugung eine Verschwendung? Seine These geht weit über finanzielle Überlegungen hinaus, indem er betont, dass der wahre Reichtum in den einzigartigen Erlebnissen und kostbaren Erinnerungen liegt. Finanzielles Vermögen allein definiert nicht unser Lebensglück. Statt auf die 'goldenen Jahre' zu warten, plädiert er dafür, das Leben bewusst zu gestalten. Stell dir vor, die Schätze des Lebens liegen nicht auf dem Konto, sondern in den Momenten, die wir aktiv erleben. In diesem Blog fasse ich kurz die Kernaussagen dieses Ratgebers zusammen, beschreibe für wen die von ihm vorgeschlagene Strategie sinnvoll ist und wie seine Ratschläge für den spezifi

Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung: Wer bekommt sie und wie wird sie ermittelt? Blog#83

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Die Witwenrente ist ein geläufiger Begriff, den die meisten von uns schon einmal gehört haben. Doch wie genau funktioniert sie? Wer kann sie beanspruchen, und wie wird sie berechnet? Die Witwenrente soll finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen eines verstorbenen Ehepartners bieten und dabei helfen, die wirtschaftlichen Belastungen nach dem Tod des Partners zu bewältigen. Laut Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezogen zum 31.12.2021 etwa 4,5 Millionen Frauen eine Witwenrente, während 0,72 Millionen Männer eine Witwerrente erhielten. Witwen und Witwer haben Anspruch auf diese Leistung , wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Zum Zeitpunkt des Todes muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person seit mindestens einem Jahr bestanden haben. Nicht erneut verheiratet: Der hinterbliebene Partner darf nicht erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, um den Anspruch au

Krankenversicherung als Rentner - besser privat oder gesetzlich krankenversichert? Blog#8

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Wie im letzten Blog beschrieben, werde ich ab Juni 2022 meine Rente („ abschlagspflichtige Altersrente mit  63 Jahren für langjährig Versicherte “) beziehen.  Ich bin seit mehr als 30 Jahren privat krankenversichert und muss/darf daher als Rentner natürlich auch weiterhin privat versichert bleiben. Trotzdem habe ich mich,  rein hypothetisch,  gefragt ob es für mich als Rentner finanziell besser wäre gesetzlich krankenversichert zu sein.  Zusammenfassung / Fazit: Abhängig von der Zusammensetzung und Höhe der Einkunftsarten in der Rentenphase kann die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder  die private Krankenversicherung (PKV) günstiger sein. Für Rentner mit geringen Einnahmen aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente , aber relativ hohen Einkünften aus Vermietung und Kapitalvermögen, ist die KVdR attraktiv (Achtung: dies gilt NICHT für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner; siehe unten!). Für Rentner mit relativ hohen Einkünften aus der gesetzlichen Rente und Betri

Rente richtig beantragen! Wie wähle ich die richtige Rentenart und wie stelle ich meinen Rentenantrag? Blog#7

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Vor wenigen Wochen habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung meinen Rentenantrag gestellt. In diesem Blog werde ich den Prozess beschreiben und hilfreiche Informationen verlinken. Nachdem ich bereits vor etwa einem Jahr mein Versicherungskonto geklärt  hatte musste ich als Nächstes  die richtige Rentenart wählen und den    Rentenbeginn festlegen. Für mich (geboren im Mai 1959) kommen folgende drei Rentenarten prinzipiell in Frage reguläre Altersrente im Alter von 66 Jahre und 2 Monate ; dh Rentenbeginn  im August 2025. abschlagsfreie Rente a b  63 Jahren (für mich mit 64 Jahre und 2 Monate!) für besonders langjährig Versicherte. zwei Voraussetzungen  müssen hierfür erfüllt sein: mindestens  45  Versicherungsjahre und das Erreichen des sogenannten Zugangsalters (das von  63  Jahren für die Jahrgänge 1951 bis 1952 bis auf  65 Jahre   für die Jahrgänge ab 1964  steigt; insofern ist die generelle Bezeichnung "abschlagsfreie Rente  mit  63 Jahren" sehr missverständlich!) für