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Steueroptimierung für Dein Aktien-ETF-Portfolio! Blog#87

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Ein breit diversifiziertes Aktien-ETF-Portfolio eignet sich optimal für die langfristig angelegte Altersvorsorge (siehe hier ). Aber welche steuerlichen Überlegungen sind wichtig, wenn man im Rentenalter Anteile veräußert? Besteuerung beim Verkauf Das Finanzamt besteuert Kursgewinne, Zinsen und Dividenden mit 25 Prozent plus Kirchensteuer (8-9% der Abgeltungssteuer) und Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer). Für Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei (Teilfreistellung seit 2018). Die Steuer fällt allerdings erst an, wenn die ETF-Anteile mit Gewinn verkauft werden. Solange die ETFs mit Kursgewinnen im Depot liegen, musst erstmal keine Steuer bezahlt werden. Den Abzug der Steuern bei Verkauf übernimmt die Depotbank automatisch, wenn sie aus Deutschland kommt. Die Bank zieht keine Steuern ab, wenn ein Freistellungsauftrag (1000 Euro im Jahr bzw 2000 Euro im Jahr bei Paaren) eingerichtet wurde und dieser noch nicht ausgeschöpft ist.  Das Fifo-Pr